Kontakt | Sitemap | Impressum | Datenschutz

Gemeinde Stadland


Navigation

  • Gemeinde & Rathaus
    • Gemeinde Stadland
    • Rathaus
    • Bekanntmachungen
    • Bürgerbus
    • Coronavirus
    • Fairtrade-Gemeinde
    • Flüchtlinge
    • Service
  • Tourismus & Freizeit
    • Übernachten
    • Erleben
    • Genießen
    • Service
  • Wirtschaft & Gewerbe
    • Wirtschaftsstandort
    • Standortentwicklung
    • Service

 

  • Gemeinde & Rathaus
    • Rathaus
      • Was erledige ich wo?


Sekundaere Navigation

Gemeinde & Rathaus
  • Gemeinde Stadland
  • Rathaus
    • Was erledige ich wo?
    • Ansprechpartner
    • Bürgerservice
    • Politik
    • Karriere
    • Satzungen/Ortsrecht
    • Ausstellungen
  • Bekanntmachungen
  • Bürgerbus
  • Coronavirus
  • Fairtrade-Gemeinde
  • Flüchtlinge
  • Service

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken

Beglaubigung

Details
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hagen 04732 89-20 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau van Lessen 04732 89-78 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.

 

 

Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

 


  • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,

 

Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise:

 

Die Gebühr beträgt 5,50 Euro pro Seite.

Rechtsgrundlage


  • § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
  • § 3 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
  • § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

Pegelstand Weser

Beliebte Themen

Veranstaltungen
Markthalle
Hafenfest
Ansprechpartner
Bürgermeister
Baugebiete
Bronzezeithaus
Dielenschiff Hanni
Seefelder Mühle
Radwanderwege

CITYWERK 2021
Zum Anfang der Seite